Haftungsausschluss (Schweizer Recht)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Bestimmungen regeln – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Normen – umfassend die Verantwortlichkeit von AppOrbit ("Anbieter") im Zusammenhang mit der Überlassung, Nutzung und Weiterverwendung der von ihm entwickelten oder vertriebenen Softwareprodukte sowie der damit in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
(2) Ergänzend finden die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) Anwendung, soweit in diesem Haftungsausschluss keine abweichende oder speziellere Regelung getroffen ist.
§ 2 Leistungscharakter
(1) Die vom Anbieter bereitgestellte Software wird in ihrem jeweiligen Entwicklungsstand überlassen ("as is").
(2) Der Anbieter übernimmt weder ausdrücklich noch konkludent eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften im Sinne von Art. 197 ff. OR noch eine Gewähr für die Eignung der Software zu einem konkreten Verwendungszweck.
(3) Eine dauerhafte Fehlerfreiheit, ständige Verfügbarkeit oder uneingeschränkte Kompatibilität mit zukünftigen Betriebs-, Hard- oder Softwareumgebungen wird nicht geschuldet.
§ 3 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit rechtlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
(2) Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder Reputationsschäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Software resultieren, ist ausgeschlossen.
(3) Unberührt bleibt eine allfällige zwingende Haftung nach Art. 100 Abs. 1 OR sowie im Bereich der Produkthaftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).
§ 4 Informationssicherheit
(1) Dem Nutzer ist bekannt, dass trotz Einhaltung anerkannter Sicherheitsstandards ein vollständiger Schutz vor unbefugten Zugriffen Dritter, Schadsoftware oder sonstigen Cyberangriffen faktisch nicht gewährleistet werden kann.
(2) Der Anbieter schliesst jegliche Haftung für Schäden aus, die mittelbar oder unmittelbar auf Sicherheitsverletzungen, Hacking-Angriffe, Datenabflüsse oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle zurückzuführen sind.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, eigenverantwortlich geeignete Schutzmassnahmen (z. B. Firewalls, Zugriffskontrollen, Backups, Virenschutz) zu implementieren.
§ 5 Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Soweit die Software auf Verfahren des maschinellen Lernens, der Künstlichen Intelligenz oder automatisierter Entscheidungsunterstützung beruht, erfolgt deren Verwendung ausschliesslich auf Risiko des Nutzers.
(2) Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Praxistauglichkeit von Ergebnissen, Prognosen oder Empfehlungen, die durch KI-gestützte Funktionen generiert werden.
§ 6 KI-gestützte Softwareentwicklung
(1) Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, bei der Entwicklung, Pflege oder Erweiterung seiner Software auf Systeme oder Verfahren zurückzugreifen, die automatisierte Codegenerierung, Machine-Learning-basierte Entwicklungsprozesse oder sonstige Formen künstlich-intelligenter Programmierunterstützung einsetzen.
(2) Der Nutzer anerkennt, dass im Rahmen solcher KI-gestützter Entwicklungsverfahren generierter oder beeinflusster Quellcode naturgemäss auf statistischen Modellen, probabilistischen Algorithmen und trainingsdatengestützten Mustern basiert, die weder inhaltlich noch rechtlich vollständig kontrollierbar oder überschaubar sind.
(3) Eine Haftung des Anbieters für Mängel, Instabilitäten, Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten oder sonstige Defizite, die auf durch KI generierte oder modifizierte Programmteile zurückzuführen sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für allfällige Verletzungen von Urheberrechten, Lizenzbedingungen oder sonstigen Immaterialgütern Dritter, die mittelbar oder unmittelbar durch KI-gestützten Quellcode begründet sein könnten.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, vor jeglicher produktiver Verwendung der Software eigenständig die fachlich gebotenen Prüfschritte (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Testingszenarien, Sicherheits- und Kompatibilitätsprüfungen, sowie rechtliche Abklärungen hinsichtlich etwaiger Schutzrechte) vorzunehmen und die daraus resultierenden Massnahmen umzusetzen.
(5) Insbesondere wird klargestellt, dass jegliche Verantwortung für die Eignungsprüfung, Betriebssicherheit und rechtliche Zulässigkeit der durch KI ganz oder teilweise beeinflussten Software ausschliesslich beim Nutzer liegt (vgl. Art. 97 ff. OR).
§ 7 Mitwirkungspflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für die ordnungsgemässe Installation, Konfiguration und den Betrieb der Software eigenverantwortlich.
(2) Er hat insbesondere für die Sicherung seiner Datenbestände, die Wahrung der Vertraulichkeit von Zugangsdaten sowie die Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Sorge zu tragen.
§ 8 Fremddienste und Schnittstellen
(1) Soweit die Software eine Anbindung an Dienste oder Inhalte Dritter eröffnet, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Integrität oder Rechtmässigkeit.
(2) Die Nutzung solcher Dienste unterliegt ausschliesslich den Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung nach schweizerischem Recht am nächsten kommt.